Häufig verfügen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eineRechtsschutzversicherung, die den Versicherungsschutz fürarbeitsrechtliche Streitigkeiten beinhaltet. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung,holen die Kostendeckungszusage ein und wickeln die Abrechnung derGerichtskosten und Honrorare direkt über die Rechtsschutzversicherungab. In der Regel werden Sie insofern nicht mit Versicherungsfragenbehelligt. Sollten Sie Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligunghaben, wird diese in der Rechnungslegung gegenüber derRechtsschutzversicherung berücksichtigt.

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