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Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird regelmäßig einArbeitsvertrag geschlossen, in dem die wesentlichen Regelungen zumArbeitsverhältnis enthalten sind. Es besteht zwar die Pflicht, dieRegelungen des Arbeitsverhältnis schriftlich niederzulegen; dies ist jedoch keine Schriftformerfordernis. So kann ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag, etwa per Handschlag, mündlich oder durch konkludente Handlung zustande kommen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist es (insbesondere zu Nachweiszwecken ihrer jeweiligen Ansprüche) angezeigt, einen schriftlichen Vertrag zuschließen.