Arbeitsrecht-Kuendigung

Das Arbeitsverhältnis wird häufig durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers beendet. Daneben kommen als Beendigungsgründe das Erreichen der Frist bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der Eintritt einer bestimmten Bedingung (bspw. Renteneintritt, Erwerbunfähigkeit) sowie der Tod des Arbeitnehmers in Betracht. Für die quasi automatische Beendigung des Arbeitsverhältnis wegen des Eintritts einer Bedingung bedarf es einer vorherigen Vereinbarung zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer, die entweder im Arbeitsvertrag selbst (z.B. Befristung) oder in Tarifverträgen (z.B. Ausscheiden bei Erwerbsunfähigkeit) enthalten sind.