Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Prüfer betreut. Dr. Prüfer verfügt über umfangreiche und langjährige Prozesserfahrung vor Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Der Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Befristung oder Kündigung. Das beinhaltet sowohl die Führung von Kündigungsschutz-Prozessen als auch das Aushandeln und Entwerfen von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Eine besondere Expertise besitzen wir in den Fällen des oft mit schwierigen juristischen Fragen verbundenen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Ferner beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie zur Durchführung von Kündigungen.

Auch wenn mehrere Arbeitnehmer von Umstrukturierungsmaßnahmen und Personalabbau betroffen sein sollten, sind wir in der Lage die umfassende Betreuung der Angelegenheit zu übernehmen.

Im kollektiven Arbeitsrecht bilden Fragen der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates den Kern unserer Tätigkeit. Daneben sind wir häufig mit Fragen des Tarifrechts befasst.

Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer und Geschäftsführer.