Logo

Der Arbeitsvertrag

Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird regelmäßig einArbeitsvertrag geschlossen, in dem die wesentlichen Regelungen zumArbeitsverhältnis enthalten sind. Es besteht zwar die Pflicht, dieRegelungen des Arbeitsverhältnis schriftlich niederzulegen; dies istjedoch kein Schriftformerfordernis. So kann ein Arbeitsverhältnis auchohne schriftlichen Vertrag, etwa per Handschlag, mündlich oder durchkonkludente Handlung zustande kommen. Sowohl für Arbeitnehmer als auchfür Arbeitgeber ist es (insbesondere zu Nachweiszwecken ihrerjeweiligen Ansprüche) angezeigt, einen schriftlichen Vertrag zuschließen.

 

 

 

top
[Aktuelle Seite: STARTSEITE - ARBEITSVERTRAG  ]