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Inhalt des Arbeitsvertrages

Der Inhalt des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich frei verhandelbar.Die Grenzen ergeben sich aus gesetzlichen Verboten oder derVereinbarung sittenwidriger Regelungen. Fällt ein Arbeitsverhältnisunter einen Tarifvertrag, strahlen die tarifvertraglichen Regelungendirekt in das Arbeitsverhältnis hinein. Es gelten dann zusätzlich dietarifvertraglichen Vereinbarungen, auf die sich Arbeitgeber undArbeitnehmer unmittelbar berufen können. Zum Nachteil einesArbeitnehmers darf von den tarifvertraglichen Regelungen nichtabgewichen werden.

Aus dem Arbeitsvertrag erwachsen sowohl demArbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Haupt- und Nebenpflichten. Zu denHauptpflichten des Arbeitgebers zählt, dem Arbeitnehmer einevertragsgemäße Beschäftigung anzubieten und ihn vertragsgemäß zuentlohnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seine Arbeitskraft volldem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und die vertragsgemäßeArbeitsleistung zu erbringen. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihevon Nebenpflichten, die von den jeweiligen Vertragsparteien zuberücksichtigen sind. Hierzu gehört etwa die Pflicht des Arbeitnehmers,das Eigentum des Arbeitgebers nicht zu beschädigen oder keinewettbewerbswidrigen Handlungen auszuführen.

Aus der Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten leiten sich die arbeitsrechtlichen Sanktionen (Abmahnung, Kündigung) ab.




 

 

 

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