Arbeitsrecht
Bearbeiter: Rechtsanwalt Dr. Geralf PrüferDas Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Prüfer betreut. Dr. Prüfer verfügt über umfangreiche und langjährige Prozesserfahrung vor Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Der Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Befristung oder Kündigung. Das beinhaltet sowohl die Führung von Kündigungsschutzprozessen als auch das Aushandeln und Entwerfen von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Eine besondere Expertise besitzen wir in den Fällen des oft mit schwierigen juristischen Fragen verbundenen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Ferner beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie zur Durchführung von Kündigungen.
Auch wenn mehrere Arbeitnehmer von Umstrukturierungsmaßnahmen und Personalabbau betroffen sein sollten, sind wir in der Lage die umfassende Betreuung der Angelegenheit zu übernehmen.
Im kollektiven Arbeitsrecht bilden Fragen der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates den Kern unserer Tätigkeit. Daneben sind wir häufig mit Fragen des Tarifrechts befasst.
Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer und Geschäftsführer.

EuGH: Verlängerung der Befristung (hier: 13 mal) bei ständigem Vertretungsbedarf
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als ständig erweist. Dies entschied der EuGH im Fall einer Mitarbeiterin, die innerhalb von 11 Jahren insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge vom selben Arbeitgeber erhalten hatte.BSG-Urteil stärkt das Sozialdatenschutz für Hartz-IV-Empfänger
Das Bundessozialgericht hat den Sozialdatenschutz für Hartz-IV-Empfänger gestärkt. Auch ihre Privatangelegenheiten und Daten sind schützenswert.Miete: Ein defektes Abflussrohr fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel
Der Mieter einer Wohnung muss für Reparaturen an einem Abflussrohr nicht aufgrund der Kleinreparaturklausel aufkommen. Diese Klausel erfasst nur Gegenstände, die dem täglichen, ordnungsgemäßen Zugriff der Mieter unterliegen, denn ihr Ziel ist es, einen pfleglichen Umgang mit der Mietsache zu fördern.OLG-Urteil: Kann der Verein per E-Mail zur virtuellen Mitgliederversammlung einladen?
Das Internetzeitalter macht vor der Vereinstür nicht Halt: Erstmals hat sich deshalb ein OLG zu der Frage geäußert, ob ein Verein in seiner Satzung ausdrücklich aufnehmen kann, dass die Mitgliederversammlung online durchgeführt werden kann. Das Vereinsregister hatte sich geweigerte, den online gewählten Vereinsvorstand einzutragen.Studie ermittelt Erfolgsfaktoren für Online-Shops
Nach einer aktuellen Studie legen auch Internet-Shopper bei ihren Einkäufen den größten Wert auf Qualität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Spezifische Online-Eigenschaften sind den Konsumenten hingegen nicht ganz so wichtig.

